Das "WirtschaftsBlatt" berichtet über ein Treffen mit einem Spezialisten für Betriebliche Altersvorsorge von Provido Consulting.
Dieser wies darauf hin, dass im österreichischen System maximale Sicherheit eingebaut wurde. Wer über eine Pensionskasse anspart, könne relativ sorgenlos sein. Im eigentlich kaum vorstellbaren Konkursfall der PK gelten die Einzahlungen als Sondervermögen. Sollten trotzdem noch Forderungen offen bleiben, sind diese bevorrangte Konkursforderungen.
Ähnlich sei die Situation bei einer Betrieblichen Kollektivversicherung – auch hier gelte der Status des Sondervermögens, die direkt dem Versicherten zugerechnet werde.
Freitag, 6. März 2009
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