Versicherungsmakler kritisieren, dass die Banken von der Novelle des Bankwesengesetzes insoferne profitieren, als dass sie jetzt auch Versicherungen vermitteln können, ohne dabei ein Bankgeschäft leisten zu müssen.
Das sei bedenklich - die Banken würden bessergestellt als andere Berufsgruppen, so WKO-Experte Graf vom Verband der Finanzdienstleister. Auch andere Vertreter der Versicherungsmakler sehen in der Ausnahmeregelung eine Wettbewerbsverzerrung.
Das Gesetz war vergangene Woche beschlossen worden.
Dienstag, 3. März 2009
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