Wer zahlt bei Schneedruckschäden?
Die großen Schneemengen auf den Hausdächern sorgen vielerorts für Probleme. Grundlegend ist der Hauseigentümer verpflichtet, bei Gefahr von Dachlawinen ausreichend Warnstangen aufzustellen.
Bei Schneedruckschäden haftet im Regelfall die Sturmschadenversicherung. Die Generali Versicherung schätzt die entstandenen Schäden der vergangenen Tage ähnlich ein wie jene im Rekordwinter 2006/07.
Freitag, 27. Februar 2009
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