Das Bewusstsein für die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Pflicht, für verursachte Schäden - egal ob mit Absicht, oder nicht - mit dem GANZEN VERMÖGEN unbeschränkt haften zu müssen, ist sehr schwach ausgeprägt...
Gut zu wissen:
Eine Dachlawine, die einen Passanten unter sich begräbt, ein Eiszapfen, der sich ins geparkte Auto bohrt oder ein nicht gestreuter Gehsteig, auf dem ein Besucher ausrutscht: Von Haus und Grund gehen gerade im Winter viele Gefahren aus. "Als Eigentümer ist man für Schäden verantwortlich, die sich andere auf dem Grundstück oder im Haus zuziehen. Kostspielige Schadenersatzforderungen können die Folge sein", erklärt Ing. Gerhard Bernard, Service-Experte der Allianz Gruppe in Österreich.
Wie sieht es nun mit den Obliegenheiten für Grund- und Hauseigentümer aus? Laut § 93 der StVO 1960 ist man verpflichtet, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehsteige von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Hält man sich nicht an diese Bestimmungen, drohen Geldstrafen bis zu 72 Euro.
Der Hauseigentümer ist weiter dazu verpflichtet, Treppen, Stiegen und Gänge zu streuen und zu reinigen. Weitere Risiken drohen aus der Luft: Schneewechten und Eiszapfen, die sich auf Dächern gebildet haben, müssen entfernt werden. Auch Baumkronen bergen Gefahren: Denn die von der Schneelast geplagten Äste halten nicht jedem Sturm stand und können durch Herabfallen erheblichen Schaden anrichten.
Private Haftpflicht reicht nicht aus !!!
Wenn Personen vor einem Ein- oder Mehrfamilienhaus zu Schaden kommen und Schadenersatz fordern, schützt nur die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung vor Ansprüchen. "Eine bloße Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung reicht nicht aus", erklärt Bernard. Auch die Wege auf einem Betriebsgrundstück müssen im Winter ausreichend von Schnee und Eis befreit werden: Um sich gegen die entstandenen Schäden absichern zu können, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Strafrechtliche Folgen nicht gedeckt !!
Wer den Gehsteig vor seinem Haus nicht ausreichend von Schnee und Eis befreit, schickt nicht nur Passanten aufs Glatteis, sondern auch sich selbst. Wer seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist und seine Sorgfaltspflichten missachtet, kann bei Verletzungen von Passanten für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sowie im schlimmsten Falle eine lebenslange Rente in Anspruch genommen werden. "Wenn der Gehsteig nicht entsprechend gestreut war und der Passant dadurch Verletzungen erleidet, drohen dem Grund- und Hauseigentümer strafrechtliche Konsequenzen. Diese sind nicht gedeckt", erklärt Bernard.
"Schnee schaufeln und Streuen schonen nicht nur die eigene Geldbörse: Durch verantwortungsvolles Handeln kann man seine Mitmenschen vor Unfällen und Schäden bewahren und sich selbst eine Menge Ärger ersparen", so Bernard.
Während viele Österreicher auf den Pisten unterwegs sind, betätigen sich einige auch zu Hause unfreiwillig sportlich: Vor allem vereiste und schlecht geräumte Gehsteige mutieren zum Hindernisparcours – nicht selten sind Prellungen und Knochenbrüche die Folge. Wie Hauseigentümer Unfällen vorbeugen und sich selbst vor Haftungsfallen und hohen Strafen bewahren können, skizziert die Allianz.
Dienstag, 17. Februar 2009
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